CBD – Übereinkommen über die biologische Vielfalt

1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) verabschiedet, das am 29. Dezember 1993 in Kraft trat. Es ist das erste globale Übereinkommen, das alle Aspekte des Biodiversitätsschutzes umfasst: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Das Sekretariat der CBD mit Sitz in Montreal, Kanada, wurde zur Unterstützung der Umsetzung der Konvention eingerichtet.
Auf der 15. Konferenz in Montreal/Kunming verabschiedeten die Delegierten der 196 Mitgliedsstaaten der UN-Biodiversitätskonvention das Kunming-Montreal Global biodiversity framework. Das globale Rahmenwerk umfasst 23 Ziele für den Schutz der Biodiversität. Für die Wirtschaft sind insbesondere die Ziele 10, 14 und 15 von Bedeutung. Weiterführende Informationen zu den Zielsetzungen können dem Sondernewsletter COP 15 (business-and-biodiversity.de) entnommen werden.
Für die Umsetzung der CBD in der Wirtschaft engagiert sich Biodiversity in Good Company im Forum 'Global Partnership for Business and Biodiversity'. Die Geschäftsführerin, Veronica Veneziano, ist im Executive Committee des Forums aktiv. Des Weiteren betreibt die Initiative die nationale Plattform "German Business for Biodiversity" im Rahmen des Projektvorhabens "Unternehmen Biologische Vielfalt". Die Plattform unterstützt deutsche Wirtschaftsakteure dabei, sich mit einem freiwilligen Commitment für die Umsetzung der Ziele des internationalen Biodiversitätsrahmenwerks einzubringen.