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SRU-Umweltgutachten stellt auch Biodiversität in den Mittelpunkt

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SRU-Umweltgutachten stellt auch Biodiversität in den Mittelpunkt

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) fordert in seinem am 10. Mai 2016 an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks übergebenen Umweltgutachten 2016 eine anspruchsvolle und integrative Umweltpolitik. Der Handlungsdruck beispielsweise durch Klimawandel und Biodiversitätsverlust sei so groß, dass er mit herkömmlichen Ansätzen alleine nicht mehr bewältigt werden könne.

Notwendig seien strukturelle Veränderungen in Bereichen wie Landwirtschaft, Energie und Wohnen. Der SRU macht deutlich, wie sehr die politischen Möglichkeiten vom Erfolg der gesellschaftlichen Akzeptanzbeschaffung abhängen. Der SRU hält viele wirtschaftspolitische Bedenken gegen eine umweltpolitische Vorreiterrolle Deutschlands für überzogen.

Biodiversität wird vor allem im Zusammenhang mit dem Flächenverbrauch, Risiken von Pestiziden sowie der Wildnisentwicklung in Deutschland thematisiert. Auf diesen Themen liegen starke Akzente. 

Bei der Umweltrisikobewertung von Pestiziden im Zulassungsverfahren könnten nicht alle schädlichen Auswirkungen auf die Biodiversität mit vertretbarem Aufwand abgebildet werden. Außerdem werde die Berücksichtigung von additiven und kumulativen Wirkungen verschiedener Pestizidprodukte durch die auf ein Produkt bezogene Zulassung erschwert. Es seien daher über das Zulassungsverfahren hinaus Maßnahmen notwendig. Unter anderem empfiehlt der SRU die Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel, auch um dringend benötigte Mittel für Monitoring und Beratung bereitzustellen.

Bei der Landnutzung – beispielsweise der Land- und Forstwirtschaft – stünden immer wieder Schutzziele und Ertragsziele in Konflikt zueinander. Der SRU ist hier der Auffassung, dass der Erhalt der Biodiversität einen höheren Stellenwert erhalten müsse, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. In der Landwirtschaft wird eine entschiedene Umkehr gefordert. Selbst wenn die zentrale Verantwortung für die Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik im Agrarressort liege, müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die umweltpolitischen Akteure stärker einbringen können. Beispielsweise sei zu erwägen, das Mitgestaltungsrecht des Umweltressorts in agrarpolitischen Fragen mit erheblicher ökologischer Bedeutung zu stärken.

Zur <link http: www.umweltrat.de de dersachverstaendigenratfuerumweltfragen dersachverstaendigenratfuerumweltfragen_node.html _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung, zum Gesamtgutachten sowie zu einer Kurzfassung geht es hier 

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