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Bundeskabinett beschließt "Nationales Programm für nachhaltigen Konsum"

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Bundeskabinett beschließt "Nationales Programm für nachhaltigen Konsum"

Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich stärker für ökologisch und sozial verträgliche Produkte und Dienstleistungen entscheiden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am 24. Februar 2016 ein „Nationales Programm für nachhaltigen Konsum“. Es enthält Leitideen für eine Politik des nachhaltigen Konsums, die mit konkreten Maßnahmen unterlegt sind. Das vom Bundesumweltministerium entwickelte Programm wurde gemeinsam mit dem Bundesverbraucherschutzministerium und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegt.

Es umfasst eine Reihe von Überlegungen und Maßnahmen, die sich speziell auf den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt richten. So sollen im Handlungsfeld Verbraucherkommunikation beispielsweise die zielgruppenspezifischen Aktivitäten zum Thema „Nachhaltiger Konsum und biologische Vielfalt“ im Rahmen der UN-Dekade „Biologische Vielfalt 2011 – 2020“ ausgebaut werden. Hinsichtlich Umwelt- und Sozialzeichen gibt es das Ziel, weitere Mess- und Kenngrößen in noch nicht adressierten Bereichen, z. B. für Biodiversität, zu entwickeln. Der Aspekt biologische Vielfalt soll im Umweltzeichen „Blauer Engel“ stärker abgebildet werden.

Gleiches gilt für Standards und Zertifizierungen etwa im Tourismus. Besonders im Fokus sind zudem nachwachsende Rohstoffe wie Holz: Wie sich die Wertschöpfungsketten von Produkten aus Holz und anderen natürlichen Rohstoffen auf bedrohte Arten und Lebensräume auswirken soll besser erforscht werden.

Ein Schlüsselthema ist ohne Frage die Rolle der öffentlichen Beschaffung: Im Rahmen der sog. Allianz für nachhaltige Beschaffung sollen unter Einbeziehung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände Expertengruppen zu konkreten Themen der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zusammenkommen. Dabei sind sie aufgerufen, sich besonders auch bislang wenig bearbeiteten Themen wie biologische Vielfalt zuzuwenden. Zudem hat das Kabinett beschlossen, Einzelmaßnahmen zu prüfen, welche sicherstellen, dass sich das Beschaffungs- und Bauwesen des Bundes bis spätestens zum Jahr 2020 auch an biodiversitätserhaltenden Standards orientiert, sofern dies mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vereinbar ist. 

Zur stärkeren Einbeziehung der gesellschaftlichen Gruppen bei der Umsetzung des Programms wird ein nationales Netzwerk „Nachhaltiger Konsum" gegründet. Das Netzwerk fördert die Intensivierung eines fachübergreifenden und praxisorientierten Dialogs sowie die Kooperation zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Zu diesem Zwecke sollen regelmäßige Konferenzen und Expertenveranstaltungen zu ausgewählten Themen veranstaltet werden. Im Rahmen dieses Netzwerks wird auch der Dialog zum Thema „Nachhaltiger Konsum und biologische Vielfalt“ fortgeführt. 

Weitere Informationen unter <link https: www.bundesregierung.de content de artikel _blank external-link-new-window external link in new>www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/02/2016-02-24-nachhaltigen-konsum-staerken.html&nbsp;

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